Weihnachten: Fest der Freude und des Lichterglanzes

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Autor: Oberstleutnant Jürgen Walter

Dienstweihnachtsbaum

Nicht nur im trauten Heim wird zu solch einem Anlass gefeiert. Auch die Behörden huldigen dem holden Brauch des Baumes. Aber die Geschmäcker sind in solch großen Verwaltungen so zahlreich wie die dort anwesenden Beamten. Wie schmücke ich einen Behörden-Baum? Unsere Redaktion ist der Frage nachgegangen. Und ihr ging ein Licht auf – in der allgemeinen Verwaltungsrichtlinie:

Weihnachtsbaumordnung
Allgemeines über die Handhabung und Verwendung von Nadelbäumen, kleineren oder mittleren Wuchses, die in Diensträumen Verwendung als Dienstweihnachtsbaum finden (DB I).

1. Dienstweihnachtsbäume:
Dienstweihnachtsbäume (Dwbm) sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder natürlichen Bäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in Diensträumen aufgestellt werden.

2. Aufstellen vom Dwbm:
Dwbm dürfen nur von sachkundigem Personal nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden. Dieser hat darauf zu achten, dass

  1. der Dwbm mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten Ende in einen zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird,
  2. der Dwbm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, dass er senkrecht steht. In schwierigen Fällen ist ein zweiter Mitarbeiter hinzuzuziehen, der das Senkrechtstellen überwacht und ggf. durch Zurufe wie „mehr links“, „mehr rechts“ usw. korrigiert,
  3. im Unfallbereich des Dwbm keine zerbrechlichen oder durch umfallende Dwbm in ihrer Funktion beeinträchtigende Anlagen vorhanden sind.

Behandeln der Beleuchtung:
Die Dwbm sind mit weihnachtlichem Behang nach Maßgabe des Büroleiters zu versehen. Dwbm-Beleuchtungen, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen eines Brennstoffes mit Flammwirkung beruht (sog. Kerzen), dürfen nur Verwendung finden, wenn

  1. die Mitarbeiter über die Gefahren von Feuersbrünsten hinreichend unterrichtet sind und
  2. während der Brennzeit der Beleuchtungskörper ein in der Feuerbekämpfung unterwiesener Mitarbeiter (Sicherheitsbeauftragter) mit Feuerlöscher bereitsteht.

3. Aufführen von Krippenspielen und Absingen von Weihnachtsliedern:
In Behörden mit ausreichendem Personal können Krippenspiele unter Leitung eines erfahrenen Vorgesetzten zur Aufführung gelangen. Zur Besetzung sind folgende in der Personalplanung vorzusehende Personen notwendig:

Maria: Möglichst weibliche Mitarbeiterinnen oder ähnliche Personen;
Josef: Älterer Mitarbeiter mit Bart;
Kind: Kleinwüchsiger Mitarbeiter oder Azubi;
Esel und Schafe: Geeignete Mitarbeiter aus verschiedenen Bereichen;
Heilige drei Könige: Sehr religiöse Mitarbeiter.
Die Rolle der Heiligen drei Könige kann auch auf Wunsch dem Personalrat angeboten werden.

Bei der Besetzung der Rollen ist der Personalrat, bei der Besetzung der Rolle „Kind“ mit einem Azubi ist auch die Jugendvertretung zu beteiligen.

Zum Absingen von Weihnachtsliedern stellen sich die Mitarbeiter unter Einweisung durch einen Vorgesetzten ganz zwanglos nach Titeln geordnet um den Dwbm auf.

Evtl. vorhandene Weihnachtsgeschenke können bei der Gelegenheit durch einen Vorgesetzten (in Gestalt des Weihnachtsmannes) und einem Mitglied des Personalrates (in Gestalt eines „Hans Muff“ oder „Knecht Ruprecht“) an die Untergebenen verteilt werden.

Über den Ablauf der Veranstaltung ist eine Niederschrift zu fertigen und der Personalabteilung zuzusenden. Aus Gründen des Datenschutzes sind in dieser Niederschrift die Namen der Personen, die die Rollen „Esel“ und „Schafe“ bzw. „Heiligen drei Könige“ übernommen haben, auf Wunsch unkenntlich zu machen.