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Autor: Oberstleutnant Jürgen Walter
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| Dienstweihnachtsbaum |
Nicht nur im trauten Heim wird zu solch einem Anlass
gefeiert. Auch die Behörden huldigen dem holden Brauch des Baumes.
Aber die Geschmäcker sind in solch großen Verwaltungen
so zahlreich wie die dort anwesenden Beamten. Wie schmücke ich
einen Behörden-Baum? Unsere Redaktion ist der Frage nachgegangen.
Und ihr ging ein Licht auf in der allgemeinen Verwaltungsrichtlinie:
Weihnachtsbaumordnung
Allgemeines über die Handhabung und Verwendung von Nadelbäumen,
kleineren oder mittleren Wuchses, die in Diensträumen Verwendung
als Dienstweihnachtsbaum finden (DB I).
1. Dienstweihnachtsbäume:
Dienstweihnachtsbäume (Dwbm) sind Weihnachtsbäume natürlichen
Ursprungs oder natürlichen Bäumen nachgebildete Weihnachtsbäume,
die zur Weihnachtszeit in Diensträumen aufgestellt werden.
2. Aufstellen vom Dwbm:
Dwbm dürfen nur von sachkundigem Personal nach Anweisung des
unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden. Dieser hat darauf zu
achten, dass
- der Dwbm mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten
Ende in einen zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht
und befestigt wird,
- der Dwbm in der Haltevorrichtung derart verkeilt
wird, dass er senkrecht steht. In schwierigen Fällen ist ein
zweiter Mitarbeiter hinzuzuziehen, der das Senkrechtstellen überwacht
und ggf. durch Zurufe wie mehr links, mehr rechts
usw. korrigiert,
- im Unfallbereich des Dwbm keine zerbrechlichen
oder durch umfallende Dwbm in ihrer Funktion beeinträchtigende
Anlagen vorhanden sind.
Behandeln der Beleuchtung:
Die Dwbm sind mit weihnachtlichem Behang nach Maßgabe des Büroleiters
zu versehen. Dwbm-Beleuchtungen, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen
eines Brennstoffes mit Flammwirkung beruht (sog. Kerzen), dürfen
nur Verwendung finden, wenn
- die Mitarbeiter über die Gefahren von Feuersbrünsten
hinreichend unterrichtet sind und
- während der Brennzeit der Beleuchtungskörper
ein in der Feuerbekämpfung unterwiesener Mitarbeiter (Sicherheitsbeauftragter)
mit Feuerlöscher bereitsteht.
3. Aufführen von Krippenspielen und
Absingen von Weihnachtsliedern:
In Behörden mit ausreichendem Personal können Krippenspiele
unter Leitung eines erfahrenen Vorgesetzten zur Aufführung gelangen.
Zur Besetzung sind folgende in der Personalplanung vorzusehende Personen
notwendig:
Maria: Möglichst weibliche Mitarbeiterinnen oder ähnliche
Personen;
Josef: Älterer Mitarbeiter mit Bart;
Kind: Kleinwüchsiger Mitarbeiter oder Azubi;
Esel und Schafe: Geeignete Mitarbeiter aus verschiedenen
Bereichen;
Heilige drei Könige: Sehr religiöse Mitarbeiter.
Die Rolle der Heiligen drei Könige kann auch auf Wunsch dem
Personalrat angeboten werden.
Bei der Besetzung der Rollen ist der Personalrat,
bei der Besetzung der Rolle Kind mit einem Azubi ist auch
die Jugendvertretung zu beteiligen.
Zum Absingen von Weihnachtsliedern stellen sich
die Mitarbeiter unter Einweisung durch einen Vorgesetzten ganz zwanglos
nach Titeln geordnet um den Dwbm auf.
Evtl. vorhandene Weihnachtsgeschenke können
bei der Gelegenheit durch einen Vorgesetzten (in Gestalt des Weihnachtsmannes)
und einem Mitglied des Personalrates (in Gestalt eines Hans
Muff oder Knecht Ruprecht) an die Untergebenen verteilt
werden.
Über den Ablauf der Veranstaltung ist eine
Niederschrift zu fertigen und der Personalabteilung zuzusenden. Aus
Gründen des Datenschutzes sind in dieser Niederschrift die Namen
der Personen, die die Rollen Esel und Schafe
bzw. Heiligen drei Könige übernommen haben,
auf Wunsch unkenntlich zu machen. 
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